Wie schnell muss ein Zwangsversteigerungsantrag bearbeitet werden?

  • claudia: Und warum würde das mit der AO so lange dauern? Okay. Wir brauchen den GB-Auszug nicht anfordern. Die ZVG hat ein Zugriffsrecht hier. Wenn jetzt nichts zu beanstanden ist, brauche ich ca. 1 Woche vom Antragseingang bis zum Erlass (wenn wir bummelig sind). :oops:

    Wenn wir denn mal einen Antrag haben, wird der auch gleich als erstes gemacht.

    Habe ich doch gar nicht abgestritten. Mich ärgert hier nur dieses Anspruchsdenken der Gläubiger die inzwischen ziemlich verwöhnt sind. Und dann Apfel mit Birnen verglichen: Zustellungen mit Anordnung der Zwangsversteigerung. Da kann ich genauso sagen auf manchen Pfändungsversuch von Gerichtsvollziehern wartest du viele viele Monate wenn der Schuldner der einzige in seinem Dorf ist und der GV um mehrere Baggerlöcher fahren muss.
    Kann doch sein das es da an dem Gericht Usus ist sich nicht zu vertreten und dann sind wir wieder bei der Woche Bearbeitungszeit.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Da kann ich genauso sagen auf manchen Pfändungsversuch von Gerichtsvollziehern wartest du viele viele Monate wenn der Schuldner der einzige in seinem Dorf ist und der GV um mehrere Baggerlöcher fahren muss.

    Ganz ehrlich - das finde ich jetzt auch nicht gerade befriedigend.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Man kann sich über Bearbeitungszeiten und -weisen gerade in der Vertretungsphase endlos streiten. Das betrifft alle Sachgebiete.
    Fakt ist: es gibt hier keine vorgeschriebene Höchstbearbeitungsdauer.
    Als betroffener Gläubiger würde ich einfach mal höflich und schriftlich an den gestellten Antrag erinnern.
    Bei Aktenbergen nach Urlaub kann das helfen.

  • Da kann ich genauso sagen auf manchen Pfändungsversuch von Gerichtsvollziehern wartest du viele viele Monate wenn der Schuldner der einzige in seinem Dorf ist und der GV um mehrere Baggerlöcher fahren muss.

    Ganz ehrlich - das finde ich jetzt auch nicht gerade befriedigend.

    Ihr (Anwälte, Bänker und alle anderen Rechtsuchenden uä) könnt davon ausgehen, dass uns das auch nicht gerade befriedigt. ;)

    Man kann sich über Bearbeitungszeiten und -weisen gerade in der Vertretungsphase endlos streiten. Das betrifft alle Sachgebiete.
    Fakt ist: es gibt hier keine vorgeschriebene Höchstbearbeitungsdauer.
    Als betroffener Gläubiger würde ich einfach mal höflich und schriftlich an den gestellten Antrag erinnern.
    Bei Aktenbergen nach Urlaub kann das helfen.


    :daumenrau

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ihr (Anwälte, Bänker und alle anderen Rechtsuchenden uä) könnt davon ausgehen, dass uns das auch nicht gerade befriedigt.

    Das beruhigt mich ungemein.

    dito :)

    Als betroffener Gläubiger würde ich einfach mal höflich und schriftlich an den gestellten Antrag erinnern.
    Bei Aktenbergen nach Urlaub kann das helfen.

    ja, hat es sofort !;)

  • Ihr (Anwälte, Bänker und alle anderen Rechtsuchenden uä) könnt davon ausgehen, dass uns das auch nicht gerade befriedigt.

    Das beruhigt mich ungemein.

    Das hat jetzt einen Hauch von Sarkasmus...

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