Hallo,
mache am AG ja nur Jugendstrafvollstreckung, mit Erwachsenen komme ich nur bei Bewährung in Berührung. Habe jetzt erstmals den Fall, dass gegen Bewährungsauflagen verstoßen wurde ....
Sachverhalt:
1. Strafbefehl mit Verwarnung und Vorbehalt einer Geldstrafe
2. Bewährungsbeschluss, der bi Nichtbewährung die Festsetzung der Geldstrafe vorbehält
3. Strafakte geht zu StA, her wird Bewährungsheft angelegt.
4. neue Straftat ==> StA beantragt im Bew-Heft Festsetzung der Geldstrafe
5. Entsprechender Beschluss ergeht im Bewährungsheft.
6. Vorlage des Bew-Heftes an Rpflg.
Fragen:
- Hätte die Festsetzung in der Strafakte erfolgen müssen ?
- Ist der Rpflg. des AG oder StA für Vollstreckung zuständig ?
Danke