Es leigt ein Antrag vor auf Eintragung einer Zwangshypothek.
Eingetragenen Eigentümerin ist die A GmbH und Co KG.
Der Titel richtet auch sich gegen diese, zugestellt wurde er an die
A GmbH und Co KG, vertreten durch den Nachtragsliquidator X (offenbar unter dessen Anschrift).
Ein Blick in das Handelsregister bestätigt, das die Firma längst erloschen ist.
Dann ist das Grundbuch jawohl unrichtig.
Was nun?
Muss der Antragsteller sich um die Grundbuchberichtigung kümmern?
Muss ich dem Registergericht Mitteilung machen, dass auch hier noch Grundvermögen für die Nachtragsliquidation vorhanden ist?