Über das Vermögen des S ist das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Er ist Gesellschafter einer GmbH. die aber seit Jahren brachliegt und keine Geschäftstätigkeit entfaltet. S bekommt jetzt wg. Verstoßes gg. seine Offenlegungspflichten in Bußgeld vom Bundesamt der Justiz gem. §355 HG aufgebrummt.
Betrifft dieses Bußgeld uU auch en IV des S? Oder ist das eine höchstpersönliche Sache des S?