Hallo zusammen,
wow, da ist ja eine schöne Diskussion zustande gekommen. Danke euch.
Also, Nachlasspflegschaft ist bereits angeordnet. Den Nachlasspfleger habe ich jetzt mal darauf angesetzt, zu suchen, ob in den Kontounterlagen vielleicht Spenden oder Mitgliedsbeiträge abgebucht worden.
Die gesetzlichen Erben sind im Testament auch nochmal ausdrücklich enterbt.
Das Testament ist von 1998 und ich recherchiere im Moment, ob es damals vielleicht ein Tierheim gab.
Ich habe beim Veterinäramt angefragt und die Auskunft erhalten, dass im Landkreis zwei Tierheimähnliche Einrichtungen gibt, nämlich sogenannte Tierauffangstationen. Träger sind jeweils Tierschutzvereine.
Das nächste echte Tierheim ist in der nächsten Großstadt (anderes Bundesland).
Wie würdet ihr jetzt im Rahmen der Testamentseröffnung vorgehen?
An wen soll ich das Testament bekannt geben?
Wenn ich zum Ergebnis komme, dass die Erbeinsetzung zu unbestimmt ist, dann muss ich nicht bekanntgeben? Kann ich das denn schon im Testamentsverfahren entscheiden?