Erbeinsetzung unbestimmt?

  • Hallo zusammen,

    wow, da ist ja eine schöne Diskussion zustande gekommen. Danke euch.

    Also, Nachlasspflegschaft ist bereits angeordnet. Den Nachlasspfleger habe ich jetzt mal darauf angesetzt, zu suchen, ob in den Kontounterlagen vielleicht Spenden oder Mitgliedsbeiträge abgebucht worden.

    Die gesetzlichen Erben sind im Testament auch nochmal ausdrücklich enterbt.
    Das Testament ist von 1998 und ich recherchiere im Moment, ob es damals vielleicht ein Tierheim gab.

    Ich habe beim Veterinäramt angefragt und die Auskunft erhalten, dass im Landkreis zwei Tierheimähnliche Einrichtungen gibt, nämlich sogenannte Tierauffangstationen. Träger sind jeweils Tierschutzvereine.
    Das nächste echte Tierheim ist in der nächsten Großstadt (anderes Bundesland).

    Wie würdet ihr jetzt im Rahmen der Testamentseröffnung vorgehen?
    An wen soll ich das Testament bekannt geben?
    Wenn ich zum Ergebnis komme, dass die Erbeinsetzung zu unbestimmt ist, dann muss ich nicht bekanntgeben? Kann ich das denn schon im Testamentsverfahren entscheiden?

  • Ich habe beim Veterinäramt angefragt und die Auskunft erhalten, dass im Landkreis zwei Tierheimähnliche Einrichtungen gibt, nämlich sogenannte Tierauffangstationen. Träger sind jeweils Tierschutzvereine.
    Das nächste echte Tierheim ist in der nächsten Großstadt (anderes Bundesland).

    Wie würdet ihr jetzt im Rahmen der Testamentseröffnung vorgehen?
    An wen soll ich das Testament bekannt geben?
    Wenn ich zum Ergebnis komme, dass die Erbeinsetzung zu unbestimmt ist, dann muss ich nicht bekanntgeben? Kann ich das denn schon im Testamentsverfahren entscheiden?

    Ich würde das Tierheim, die Tierauffangstationen, den Fiskus und die gesetzlichen Erben benachrichtigen. Wer meint, Erbe zu sein, soll einen Erbscheinsantrag stellen.

  • Ich habe beim Veterinäramt angefragt und die Auskunft erhalten, dass im Landkreis zwei Tierheimähnliche Einrichtungen gibt, nämlich sogenannte Tierauffangstationen. Träger sind jeweils Tierschutzvereine.
    Das nächste echte Tierheim ist in der nächsten Großstadt (anderes Bundesland).

    Wie würdet ihr jetzt im Rahmen der Testamentseröffnung vorgehen?
    An wen soll ich das Testament bekannt geben?
    Wenn ich zum Ergebnis komme, dass die Erbeinsetzung zu unbestimmt ist, dann muss ich nicht bekanntgeben? Kann ich das denn schon im Testamentsverfahren entscheiden?

    Ich würde das Tierheim, die Tierauffangstationen, den Fiskus und die gesetzlichen Erben benachrichtigen. ...

    ...und wohl auch zur Zeit der Testierung (1998) ggf. noch bestehende weitere Tierheime.

  • ich wollte zum Merkmal "nähere Umgebung" noch etwas beitragen: Auch hier wurde und kann viel diskutiert werden was als "nähere Umgebung" gelten kann. Für den einen sind es 20 km, für den nächsten sind 50 km noch "näher" bei der Umgebung. Wenn ich ein Tierheim (bzw. dessen Träger) bedenken möchte, dürfte eine nähere Umgebung eher bei 20 als bei 30 km aufhören, aber das ist nur meine Meinung.

    Hatte tatsächlich letztens einen ähnlichen Fall in der anwaltlichen Beratung, bei dem ich auf ähnliche Überlegungen des Mandanten traf... Knackpunkt war auch hier "das Tierheim in X" (im Ort X gab es keines, nur einen Ort weiter in Y) und die Entfernung, da Y das nächstliegende von X aus war (es gab noch eines in Z).

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