Hallo,
ich habe eine Hinterlegung für die unbekannten Erben. Nunmehr liegt ein Herausgabeantrag vor. Es liegt ein notarielles eröffnetes Testament vor, wonach die Erblasserin von der Antragstellerin als Alleinerbin beerbt worden ist. Dieses Testament enthält auch eine sog. Verwirkungsklausel dahingehend, dass die Alleinerbin nur den Pflichtteil erhält , wenn sie nach einem der Erblasser (Ehegattentestament) den Pflichtteil fordert. Der Überlebende wird in diesem Fall die Erbfolge anderweitig regeln. Das Testament ist von 1997, die Erblasserin hat nicht neu testiert. Muss ich als Hinterlegungsstelle einen Erbschein verlangen? Die Antragstellerin trägt vor, dass sie keinen Erbschein beantragen will.
Kann ich trotz Verwirkungsklausel auszahlen?
Es gibt vorliegend keine weiteren Kinder der Erblasserin.