Moin, ich habe hier ein Verfahren, bei dem der Kläger in der JVA einsitzt, aber als Freigänger arbeiten geht.
Das Arbeitsentgelt geht auf ein Konto der JVA.
Ist das angesparte Geld auf diesem Konto als verwertbares Vermögen im Sinne des § 115 ZPO zu werten ?
(Ich weiß noch nicht, ob da was ist, kann mir die Nachfrage aber sparen, wenn ich da nicht dran komme)