Guten Morgen
habe hier ein Pflegschaftsverfahren. Wirkungskreis nur Teile der Personensorge
Der Pflegling soll jetzt eine Ausbildung beginnen und der Pfleger (Jugendamt) möchte nun, dass ich den Eltern einen Teilbereich der Vermögenssorge (Bankangelegenheiten) entziehe, dass er für den Pflegling ein Konto eröffnen kann.
Er trägt vor, dass sich die Eltern derzeit sporadisch in einer Entziehungsklinik befinden und kaum Kontakt zu dem Pflegling gehalten wird. Umgang findet ebenfalls nicht statt.
Der Entzug der VS läuft meines Wissens nach über § 1666 BGB. Hierfür müsste aber grundsätzlich eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Pfleglings vorliegen.
Kann ich das hier so einfach bejahen und den Teilbereich der VS entziehen ?
Oder müsste sich der Pfleger vorher bemühen und den Eltern mehrmals aufgeben ein Konto zu eröffnen und erst wenn diese das nach mehreren Aufforderungen nicht tun die VS entziehen ?