Wir haben derzeit immer häufiger folgendes Problem:
Bei Schuldnern, bei denen der unpfändbare Teil des Einkommens höher als der Sockelbetrag ist, geben wir in Anlehnung an die BGH-Rechtsprechung diesen Teil unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung (- VII ZB 64/10 -) unter Bezugnahme auf den Arbeitgeber frei. Wir haben es jetzt vermehrt so, dass die Schuldner dann , wenn sie z.B. arbeitslos werden, gar kein Betrag mehr von der Bank ausgezahlt bekommen, da diese Bank(en) der Ansicht sind, durch die "Quellenfreigabe" werden die normalen P-Konto-Regeln aufgehoben. Die Banken zahlen also nicht mal mehr bis zum Sockelbetrag aus.
Kennt Ihr ebenfalls dieses Problem und hat da vielleicht jemand eine "charmante" Lösung, dem Herr zu werden? Ich habe gerade zwei Fälle bei der gleichen Bank, da muss ich Freigabebeschlüsse im Monatstakt herausgeben. Und selbst wenn ich den "Quellenbeschluss" aufhebe, gelten für diese Bank nicht mehr die eigentlichen P-Konto-Regeln. Zwar müsste der Schuldner vielleicht sogar klagen, aber vielleicht gibt es ja irgendeine Idee, wie man das gleich bei Anfang vermeiden kann.