Jugendamt boykottiert Einzelvormundschaft für unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

  • Ich verstehe die Welt grad nicht mehr und muss folgenden Sachverhalt vorstellen:
    Für Minderjährige Flüchtlinge hat hier in der Regel das Jugendamt die Vormundschaft. Nun haben wir seit einiger Zeit einen jungen Mann, der sich seit der großen Flüchtlingswelle ab Ende 2015 privat um Jugendliche aus einer nahen Einrichtung kümmert, mit ihnen was unternimmt, sie zu Veranstaltungen mitnimmt, sie an örtliche Vereine heranführt und ähnliches. Er hat in 2 Fällen auch die Vormundschaft für sich beantragt und von uns übertragen bekommen. Bei seinem 1. Flüchtling handelte es sich um einen Gymnasiasten, bei dem das JA froh war, die Vormundschaft los zu werden, weil er viel Arbeit machte und die Übertragung auf einen Einzelvormund unterstützte. Der 2. Flüchtling, für den der junge Mann die Vormundschaft bekam, wurde vom JA als schwieriger Fall beschrieben, er sollte in eine psychiatrische Einrichtung verbracht werden, wogegen er sich mit Hilfe des jungen Mannes zur Wehr setzte. Hier hat der inzwischen neue Mitarbeiter des JAs schon Bedenken geäußert, dass ein Einzelvormund das gar nicht bewältigen könne. Ich habe trotzdem den Einzelvormund bestellt und fortan lief die Geschichte des jungen Flüchtlings ohne Probleme, nachdem er gegen den Widerstand des JAs in eine andere Einrichtung umziehen konnte. Von Psychiatrie war nie mehr auch nur die Rede. Der bestellte Vormund hat allerdings öfters über Probleme mit dem JA geklagt, das sich weiterhin laufend einmischte. Der Vormund erhielt einen Beratungshilfeschein, um die rechtliche Lage mit einem Anwalt zu besprechen. Der meinte auch, das es rechtlich keine Grundlage gebe, tatsächlich sah es aber aus. Auch nach meiner Ansicht hatte die Einmischungen des JAs keine rechtliche Grundlage. Das JA ist raus aus der Sache. Inzwischen sind die beiden jungen Flüchtlinge volljährig. Mein Einzelvormund hat inzwischen wieder einen Antrag auf Vormundswechsel gestellt für einen 3. minderjährigen Flüchtling. Das JA bestreitet inzwischen die Befähigung dieses jungen Mannes ganz massiv und erhebt völlig unhaltbare Anschuldigungen. Mein Vormund versucht seit Wochen, ein klärendes Gepräch mit dem Sachbearbeiter führen zu können, was nicht gelingt. Auch ein Vermittlungsversuch gerichtlicherseits zeigte keine Wirkung. Nun ist der Vormund so weit, dass er den Antrag zurückziehen will, weil er so nicht mit dem JA zusammenarbeiten kann. Und hier platzt mir förmlich der Kragen! Danke, liebes JA! Ich habe das Gefühl, im falschen Film zu sein. Gingen wir nicht immer davon aus, dass Einzelvormundschaft die bessere Alternative ist? Und genau das hat mir der Einzelvormund auch bewiesen! Was ich nach wie vor nicht verstehen kann, ist, warum sich das Jugendamt auch nach dem Vormundswechsel weiterhin zuständig fühlt. Rechtlich ist doch der Einzelvormund verantwortlich. Oder gibt es da bei Flüchtlingen andere Regelungen? Hab ich was übersehen? Die Jugendlichen sind in einer Einrichtung untergebracht; aber deswegen ist ja nicht das JA zuständig. Es gibt wohl Hilfepläne für die Jugendlichen, und darüber versucht das Jugendamt weiterhin massiv Einfluss zu nehmen. Und mein Einzelvormund ist ein ganz netter, der will helfen, keinen Ärger machen. Es kann doch nicht sein, dass das JA aus welchen Beweggründen auch immer (- ich hab keine Ahnung, ob es da finanzielle Interessen geben kann wegen der Heimplätze -) mir meinen einzigen Einzelvormund auf so subtile Art und Weise abspenstig macht?! Falls jemandem was hilfreiches dazu einfällt, lasst es mich bitte wissen. Wie läuft das anderswo?

  • Zunächst: Absätze bitte.

    Auch wenn das Jugendamt nicht die Vormundschaft hat, hat es natürlich weiterhin die originären gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes wahrzunehmen. Mehr als klärende Gespräche ggfl. auch über eine höhere Ebene dürfte nicht möglich sein.

  • Zunächst: Absätze bitte.

    Auch wenn das Jugendamt nicht die Vormundschaft hat, hat es natürlich weiterhin die originären gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes wahrzunehmen. Mehr als klärende Gespräche ggfl. auch über eine höhere Ebene dürfte nicht möglich sein.

    :zustimm: zu allen Punkten. ;)

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

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    Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
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    Reinhold Niebuhr


    Wenn du dir sicher bist, bestellst du den Einzelvormund auch entgegen der Ansicht des Jugendamtes. Dies macht allerdings nur dann Sinn,wenn dieser das auch noch möchte. Bleibt noch die Frage, ob es grundsätzlich Sinn macht, wenn der Vormund nur über Anwälte und Gerichte in der Lage ist mitdem Jugendamt zu reden. Denn Unterstützung durch das Jugendamt kann auch einem versierten Einzelvormund nicht schaden.

    Ja, am Ende hat das Jugendamt den Einzelvormundvergrault. Das wird aber nur schwer zu ändern sein.

    Ich habe bereits aufgehört mich über die einzelnenVorkommnisse mit unserem Jugendamt zu ärgern. Selbst wenn man versucht das Gespräch zu suchen, ändert sich nichts. Es gibt Leute mit denen man reden kann, die sind in der Regel aber nicht das Problem. Problematisch sind diejenigen,die sich ganz streng an irgendwelche Muster und Vorgaben halten, große Probleme bekommen, wenn irgendwas vom Standartfall abweicht, sich aber dafür für nahezu unfehlbar halten.

  • Wirksam die Einstellung eines Jugendamts zu ändern gelingt tatsächlich von Oben nach Unten. Besonders wirksam ist die richterliche Intervention über den Jugendhilfeausschuss. Wenn der von Euch für den Ausschuss delegierte Richter mal ein Thema transportieren kann, bei dem es an sich keine zwei Meinungen geben dürfte, wird er sich freuen.

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