Ich habe im Grundbuch ein Recht aus dem Jahre 1893 eingetragen.
Es handelt sich um ein Wegerecht zugunsten der jeweiligen Besitzer von anderen Grundstücken. Hat jemand sowas schonmal gesehen?
Keine Ahnung, ob sowas damals zulässig war. Die Eintragungsbewilligung ist nicht mehr auffindbar.
Ich soll das Recht jetzt löschen. Es liegen die Löschungsbewilligungen der aktuellen Eigentümer der Grundstücke vor.
Würdet ihr löschen?
Vielen Dank schonmal
Ron