Guten Tag,
anbei grübel ich gerade über folgender Konstellation, bzw. frage mich, ob ich einen Punkt übersehe. Der Verwalter zahlt die Insolvenzquote an die Gläubiger aus. Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben, dem Schuldner wird die Restschuldbefreiung angekündigt. Im Folgenden wird ihm die Verfahrenskostenstundung widerrufen. Der Verwalter hatte für die WVP wohl keine Rückstellungen gebildet. Nun kommt er auf die Gläubiger zu und fordert unter Verweis auf die Vorrangigkeit der Verfahrenskosten die Gläubiger auf die ausgeschüttete Quote wieder zu erstatten.
Meiner Meinung nach kann der Verwalter aber nicht die am Ende des Insolvenzverfahrens ausgeschüttete Quote für seine Vergütung in der WVP wieder zurückverlangen wenn er nicht genug für seine Vergütung erlangt. Notfalls bliebe ihm die Möglichkeit des § 298 InsO.