Der Grundbuchführer hat eine Verfügungsbeschränkung nach der Insolvenzordnung eingetragen. Die Eintragung ist unrichtig, da das Grundstück bereits auf die Vermächtnisnehmer umgeschrieben war (es handelt sich um Nachlassinsolvenz). Wie ist nunmehr zu verfahren? Handelt es sich um einen Anspruch gem. § 894 BGB, so dass der Insoverwalter anzuhören ist und hoffentlich eine Freigabe erklärt?
Erinnerung gegen unrichtig eingetragenen Insolvenzvermerk
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Weshalb sollte (und muss) er eine materielle Freigabe erklären, falls der Vermerk zu Unrecht eingetragen ist?
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Weil eine Amtslöschung ausscheidet...
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Aber die Löschung im Rechtsmittelweg nicht.
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Für ein Grundberichtigungsverfahren bedarf es keiner materiellrechtlichen Erklärung irgendeines Beteiligten.
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Die Beschwerde gegen die Eintragung kann doch gem. § 71 II 2 GBO nur zur Eintragung einer Löschung oder eines Widerspruchs gem. § 53 GBO führen. Und das scheidet doch beides aus...
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Der Insolvenzverwalter wird sicherlich keine Freigabe erklären. im Gegenteil. Er wird das Grundstück zurück in die Masse holen (oder in kapitalisierter Form), § 322 InsO.
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Ah, ist es eine Beschwerde gegen eine unbeschränkt anfechtbare Eintragung gem. Rnr. 39 zu § 71 im Demharter, so dass man im Wege der Abhilfe löschen kann?
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Ja, genau da wollte ich hin.
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Schaue doch einmal zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.1998, 3 Wx 14/98 in ZIP 1998, 870, Kommentierung von Holzer, EWiR 1998, 609. Mit Bezug auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe, OLGE 11 321, an die ich leider nicht komme, reicht die Voreintragung des Erblassers aus.
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Lt. SV ist das Grundstück aber bereits durch Übertragung auf die Vermächtnisnehmer aus dem Nachlaß ausgeschieden.
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