Es liegt vor Grundschuldbestellung mit Unterschriftsbeglaubigung. Beim Beglaubigungsvermerk des Notars fehlt das Datum. (Bei der Unterschrift des Eigentümers befindet sich ein Datum)
Die Grundschuldbestellung wurde elektronisch (per EGVP) beim Grundbuchamt eingereicht.
Muss die Grundschuldbestellung erneut mit Datum beim Beglaubigungsvermerk eingereicht werden, oder reicht es aus, dass sich bei dem elektronischen Beglaubigungsvermerk ein Datum befindet? Oder reicht sogar das Datum bei der Unterschrift des Eigentümers und ich gehe davon aus, dass die Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar am gleichen Tag stattgefunden hat?