Hallo Zusammen:)
In letzter Zeit hatte ich viele sehr ungenaue Verwalterprotokolle und habe viel beanstandet.
Mein aktueller Fall:
Unter dem TOP "Besprechung und Beschlussfassung über die Verwaltervertragsverlängerung" heißt es:
"Die XY GmbH wird für weitere 5 Jahre zum Verwalter bestellt".
Die Beschlussfassung ist nicht zu beanstanden. Jetzt frage ich mich aber, ob die Formulierung "für weitere 5 Jahre" zu ungenau ist?
Beginn könnte ja entweder am Ende des letzten Bestellungszeitraums sein oder mit der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung?
Rechtsprechung habe ich dazu nicht gefunden.
Vielleicht hat von euch jemand was zu dem Thema oder die Sache ist für euch eindeutig.
Danke schon mal für eure Meinungen