Hallo!
Ich habe hier folgenden Sachverhalt:
Der Miteigentümer eines Grundstücks steht seit 2015 unter Betreuung. Ein Insolvenzverfahren wurde 2018 eröffent. Nun soll der Grundbesitz verkauft werden. An dem Kaufvertrag werden als Verkäufer die Insolvenzverwalterin und die beiden weiteren Eigentümer mitwirken. Die Betreuung (und somit die Genehmigung des Betreuungsgerichts) dürfte für den Verkauf ja aufgrund des Insolvenzverfahrens nicht mehr relevant sein.
Nun meldet die Insolvenzverwalterin, dass sie nicht den gesamten anteiligen Kaufpreis benötigt, sondern lediglich einen Teilbetrag. Der Rest solle an die Betreuerin direkt gezahlt werden. Spricht hier etwas dagegen? Ich bin der Meinung, dass die Insolvenzverwalterin den gesamten anteiligen Kaufpreis erhalten sollte und selber den nicht benötigten Betrag auskehrt. Ist das Betreuungsgericht wieder involviert, wenn die Betreuerin den nicht von der Insolvenzverwalterin benötigten Rest des Kaufpreises erhält?
Oder sind dem Betreuungsgericht die Weisungen der Insolvenzverwalterin egal?