Hallo,
die eingetragenen Eigentümer beantragen die Löschung eines eingetragenen Altenteils. Welchen Inhalt das Altenteil genau hat, weiß ich nicht, da die Bewilligungsurkunde nicht auffindbar ist.
Die Berechtigte ist bereits 2001 verstorben. Muss ich jetzt wissen, wer Rechtsnachfolger ist, damit ich diese wegen eines möglichen Widerspruchs anschreiben kann? Das Sperrjahr ist ja bereits abgelaufen. Oder gibt es irgendein "Hintertürchen", wonach ich das Recht ohne Weiteres löschen kann?
Meine Kollegin meinte, es gäbe ein Art Frist (10 Jahre), nach der man dann löschen kann, wenn sich kein Rechtsnachfolger gemeldet hat... belegen konnte sie diese Auffassung nicht.
Die Ermittlungen der Rechtsnachfolger wären ziemlich umfangreich, da sowohl die Erben als auch zum Teil Erbeserben der eingetragenen Berechtigen mittlerweile nachverstorben sind.
Vielen Dank für eure Hilfe!