Huhu,
ich hab folgenden Fall:
Betreuerin beantragt beim BetreuungsG Ermächtigung + Genehmigung der Erbausschlagung.
Das Verfahren wird eingeleitet.
Sie erklärt jedoch nicht die Ausschlagung.
Nunmehr ist die Genehmigung rechtskräftig.
Ist die Frist auch gehemmt während des Genehmigungsverfahrens, wenn die Ausschlagung nicht erklärt wurde?