Moin,
ob ich in diesem Forum so ganz richtig bin....?
Gegen den Kfb (wir sind Beklagtenvertreter) legen wir Erinnerung ein. Mehrwertsteuer zwar berechnet aber gleichzeitig erklärt, dass Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Vollstreckbare Ausfertigung wird dem Kläger erteilt. Kläger vollstreckt (Pfänder in das Konto), Bank befriedigt voll. Jetzt ergeht ein Beschluss, in dem der Kfb dergestalt berichtigt wird, dass die Mehrwertsteuer nicht zu zahlen ist.
Ich stehe völlig auf dem Schlauch.
Der Beschluss soll jetzt mit dem Kfb verbunden werden. Hilft uns ja aber so gar nicht, da die Forderung aus dem Kfb ja voll befriedigt wurde. Was muss ich tun, damit wir jetzt einen Titel gegen den Kläger bekommen?
Vielen Dank.