Notarielles gemeinschaftliches Testament, die Ehegatten setzen sich als Alleinerben ein und und A, B, und C als Schlusserben.
Pflichteilsstrafklausel steht im Testament.
C macht nach dem Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil gelten. Darüber wird eine notariell Urkunde mit gleichzeitigem Erbverzicht errichtet.
Muss bei der Eröffnung nach dem Längerlebenden die Urkunde betr. Erbverzicht und Geltendmachung des Pflichtteils aufgeführt werden ?