Guten Morgen,
ich habe einen KFA der gegn. RAe vorliegen, wonach Parteiauslagen gem. JVEG geltend gemacht wurden, und zwar Verdienstausfall von 21,00 €.
Kann ich für diesen Verdienstausfall auch einen Nachweis anfordern, zb. durch Bestätigung des Arbeitsgebers, dass unbezahlter Urlaub genommen wurde? Über die Beklagten ist nichts bekannt (ob beruftstätig oder nicht). Oder muss man - wenn Parteiauslagen geltend gemacht werden - diese auch ohne Nachweise akzeptieren?
Ich habe hierzu leider keine Rechtsprechungen gefunden. Wäre schön, wenn jemand etwas für mich hätte
LG
Kaddel