Hallo,
ich habe ein Verfahren, in dem eine Gruppe Gläubiger eine besondere Gläubigerversammlung beantragen. Tagesordnungspunkt ist die Erweiterung des bestehenden Gläubigerausschusses um 2 Mitglieder. Mir geht es gar nicht so sehr inhaltlich um diesen Antrag. Sondern wie Ihr mit TOP umgeht, die Ihr für unzulässig haltet ? Also zu diesem Thema inhaltlich gibt es unterschiedliche Auffassungen, aber ich bin der Meinung, eine nachträgliche Erweiterung ist nicht möglich. Nun ist natürlich die Frage, kann ich die besondere Gläubigerversammlung schon so abweisen. Oder führe ich die durch und lehne eine Beschlussfassung in der Gläubigerversammlung selbst ab (was ich irgendwie für komisch halte).