Hallo,
ich brauche mal eure Meinung.
Wir haben hier eine Anfrage von einem anderen Gericht bzgl. der Übernahme eines Betreuungsverfahrens, da die Betroffene sich nun in unserem Bezirk aufhält.
Bei uns werden die Akten sowohl dem Rechtspfleger, als auch dem Richter vorab vorgelegt. Jeder prüft dann, ob aus seiner Sicht Übernahmebereitschaft besteht.
Im Februar wurde ein Betreuerwechsel durchgeführt. Es wurde weder eine Schlussrechnungslegung vorgelegt, noch die neue Betreuerin zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses aufgefordert. Der dortige Rechtspfleger hat die Akte wohl seit Monaten gar nicht mehr bearbeitet. Das ist übrigens der 2. Versuch diese Akte so an uns "abzudrücken".
Ich kenne das nur so, dass das abgebende Gericht vorher noch alle "offenen" Angelegenheiten erledigt und dann erst abgibt. Und ich rede hier nicht von einem offenen Vergütungsantrag, sondern von mehreren Jahren Rechnungslegung die zu prüfen sind.
Bin ich da die einzige, die das nicht in Ordnung findet?