Habe hier mal wieder ein Verfahren bei dem sich sicherlich die Geister streiten.
Ermittlungsverfahren gegen die Eltern.
Die Eltern wissen noch nichts von diesem Ermittlungsverfahren.
Kind lebt bereits in einer Pflegefamilie. Eltern haben u.A. kein Aufenthaltsbestimmungsrecht mehr.
StA möchte einen Ergänzungspfleger für sehr viele Teilbereiche
- § 52 StPO, § 82 c StPO
- - Zustimmung zur Verwertung früherer ärztlicher Untersuchungen des Kindes
- Entgegennahme von Zeugenladungen
- Einwilligung in die Vernehmgung etc .
Wir hier hören grundsätzlich vor der Bestellung eines Ergänzungspflegers die Eltern an und stellen diesen den Beschluss natürlich zu.
Hier tue ich mir jedoch schwer und die StA bittet auch davon abzusehen die Eltern anzuhören wegen § 160 Abs. 3 FamFG.
Wenn ich nicht anhöre, kann ich aber auch schlecht den Beschluss an die Eltern zustellen. Nach drei Wochen nachdem alles über die Bühne ist den Eltern den Beschluss dann zuzustellen empfinde ich als affig.
Nicht anhören und nicht zustellen fällt mir aber auch irgendwie sehr schwer.
Wie geht ihr bei solchen Fällen vor ?