Hallo ich habe hier ein Überprüfungsverfahren liegen. Da mir die Unterlagen nicht zum Aktenzeichen vorgelegt wurden, hab ich VKH aufgehoben. Hiergegen wurde Beschwerde eingereicht mit der Einreichung von Belegen. Ich hab abgeholfen und eine Rate festgesetzt. Gegen diesen Beschluss wurde nochmals Beschwerde eingereicht wegen der Höhe der Raten. Ich wurde darauf verwiesen, dass ja grade in einem neuen Verfahren ohne Raten bewilligt wurde und ich mir die da eingereichten Unterlagen angucken soll. Das hab ich nunmehr erledigt und komme immer noch auf eine Rate die nun aber viel geringer ist. Muss ich nunmehr eine "volle" Abhilfe machen oder würdet ihr nur eine Teilabhilfe machen, da man immer noch mit Raten festsetzt?
Viele Dank.