Welches Gericht ist zuständig für die Auszahlung der Pflichtverteidigergebühren:
AG A hat HB gegen den Beschuldigten erlassen.
Er wird gefasst und beim AG B vorgeführt. Dort wird ihm für den Termin RA X beigeordnet.
Nunmehr rechnet der beigeordnete Pflichtverteidiger beim AG A ab. Ist das richtig, oder muss er nicht beim AG B, welches die Beiordnung ja auch ausgesprochen hat, abrechnen.
Danke für die Hilfe, ich konnte hierzu nichts finden.