Hallo zusammen,
ich bin mal wieder hin und her gerissen.
Im Grundbuch ist eine Dienstbarkeit (Nutzungsrecht unter Ausschluss des Eigentümers) für A und B nach § 428 BGB eingetragen.
Nun ist A verstorben und Sterbeurkunde wurde vorgelegt. Löschung ist hinsichtlich A beantragt.
Diese Dienstbarkeit wäre aber von Amts wegen zu löschen, da nur Bezeichnung als Nutzungsrecht nicht ausreichend ist. Der damalige Antrag lebt dann wieder auf, jedoch ist nun ein Berechtigter bereits verstorben.
Müsste hier die damalige Bewilligung/Antrag diesbezüglich geändert werden oder könnte einfach die Dienstbarkeit zugunsten B allein eingetragen werden.
Kollegen meinten auch einfach nur A löschen.
Wie würdet ihr verfahren?
Danke für eure Meinung