Hallo, ich habe da eine Frage, wie es bei euch läuft.
Ich habe hier verurteilte Jugendliche, die -wie zu erwarten- nicht freiwillig zahlen. Hier musste auch mal der Gerichtsvollzieher tätig werden.
Auf einer Fortbildung wurde nun die Ansicht des Bezirksrevisors mitgeteilt: Die Kosten für den Gerichtsvollziehers zahlt keiner, auch die Zustellung des PfÜB nicht, da dem VU im Urteil keine Kosten auferlegt wurden- es wurde wie bei Jugendlichen üblich, davon abgesehen, dies sei nun auch für die Vollstreckung maßgeblich. Sprich Staatskasse zahlt bzw. Kostenfreiheit.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich das nicht nachvollziehen kann- wie läuft es bei euch, rein praktisch kann es doch nicht sein: Dass jemand seine Verpflichtungen nicht erfüllt, vollstreckt werden muss - also mehr Aufwand und Kosten entstehen- und dann soll die Kosten dafür nicht der Verursacher tragen?
Wie läuft dies bei euch?
Danke schon einmal