Hallo, folgendes bereitet mir Bauchschmerzen:
Käufer ist eine GbR - Belastungsvollmacht lautet nur: …"Der Verkäufer ist verpflichtet, hieran mitzuwirken und erteilt dem Käufer (bei mehreren: jedem allein) unter Befreiung von § 181 BGB Vollmacht, alle insoweit erforderlichen Erklärungen für ihn abzugeben und entgegenzunehmen."...
Ich habe diese Belastungsvollmacht aufgrund der Entscheidung des Kammergerichts vom 26.11.2013 (FGPrax 201, 102) beanstandet, da nicht zusätzlich die einzelnen Gesellschafter bevollmächtigt sind.
Nun ein Anruf - Der Notar geht davon aus, dass eine seiner Notariatsangestellten aufgrund ihrer Vollmacht nun die Belastungsvollmacht dahingehen ändern kann, dass der Käufer und die erschienen Gesellschafter zur Belastung bevollmächtigt werden.
Vollmacht Notariatsangestellte: "Die Beteiligten beauftragen und bevollmächtigen die Notariatsangestellten 1,2,3... und zwar jeweils für sich allein, alle zur Durchführung, Änderung und Ergänzung des Vertrages etwa noch erforderlichen Erklärungen vor dem amtierenden Notar … abzugeben und entgegenzunehmen, grundbuchliche Bewilligungen aller Art abzugeben sowie Anträge zu stellen....."
Kann eine Notariatsangestellte aufgrund einer Vollmacht eine Belastungsvollmacht ändern?
Sollte die Änderung möglich sein -> Kann eine Grundschuld aufgrund einer Grundschuldbestellungsurkunde eingetragen werden, dessen Beurkundung vor der Änderung der Belastungsvollmacht stattfand?
Reicht nachträgliche Genehmigung der GbR?