Vielleicht weiß das einer von euch? Stellt ein Gläubiger einer GmbH aufgrund Tod des einzigen GF einen Antrag auf Bestellung eines Notgeschäftsführers, entstehen dem Gläubiger hierfür dann etwaige Kosten?
Vielen Dank
Vielleicht weiß das einer von euch? Stellt ein Gläubiger einer GmbH aufgrund Tod des einzigen GF einen Antrag auf Bestellung eines Notgeschäftsführers, entstehen dem Gläubiger hierfür dann etwaige Kosten?
Vielen Dank
KV 13500 GNotKG, § 67 GNotKG
1.466,00 € Gerichtskosten (wie kiki) + die Kosten des Nachtragsliquidators (Vergütung, Unterschriftsbeglaubigung etc.)
Und Kostenschuldner wäre der beantragende Gläubiger
Ja, siehe Cuber.
Warum der Weg über einen Notgeschäftsführer und nicht über den Gesellschafter bzw. wenn GF auch Alleingesellschaft war über dessen Erben? Wenn da der Erbe unbekannt ist über das NL Gericht nach 1961 BGB einen Nachlasspfleger bestellen. Das wäre für den Gläubiger kostenlos.
Ok; das klingt interessant ...
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