Mehraufgaben für das Betreuungsgericht?
Ich möchte mich mal hier umhören, ob es evtl. bereits in anderen BL ähnliche Überlegungen gibt:
Im Rahmen des neuen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG-E) soll den Vereinen künftig ein Anspruch auf bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung zur Wahrnehmung ihrer Querschnittaufgaben (§ 15 BtOG-E, jetzt noch § 1908f BGB) zustehen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch Landesrecht.
Bislang erfolgt die Finanzierung der Querschnittaufgaben durch Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsordnung. Hier wird nunmehr geprüft bzw. ins Spiel gebracht, auf ein Vergütungsmodell umzustellen und zukünftig konkrete Leistungen bei der Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben durch die Vereine zu vergüten. Dieses Verfahren über die Vergütung der Betreuungsvereine soll - das ist der Knackpunkt - bei den Rechtspflegern des Betreuungsgerichts angesiedelt werden.
Mir fehlt im Moment die Fantasie, mir ein solches Verfahren vorzustellen. Gibt es Erfahrungen/Meinung dazu?