Durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde folgender Anspruch gepfändet "Zahlung aus Darlehensvertrag mit dem Drittschuldner ....".
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde erlassen.
Nun beantragt der Gläubiger eine Ergänzung des Pfübs dahingehend:
"Der Schuldner hat den Darlehensvertrag mit dem Drittschuldner über .... Euro herauszugeben."
Ich würde dem Schuldner den Antrag zur Stellungnahme schicken und den Beschluss ergänzen § 836 Abs. 3 ZPO.
Bin mir allerdings nicht so sicher.
Was meint Ihr?