Schuldner hat zwei Arbeitseinkommen, beide werden auf das P Konto überwiesen.
Konto ist gepfändet, Arbeitseinkommen A auch.
Bei Arbeitseinkommen A wird monatlich etwas abgeführt, überwiesen wird also nur der unpfändbare Teil auf das P Konto.
Arbeitseinkommen B beträgt nur 200,00 € ist weder gepfändet, noch wurde Antrag auf Zusammenrechnung bestellt.
Schuldner stellt nun Erhöhungsantrag und begehrt die Erhöhung um 200,00 €, sprich dem Arbeitseinkommen.
Gl. wurde angehört und war nicht so pfiffig einen Zusammenrechnungsantrag zu stellen bzw. das weitere Einkommen zu pfänden.
Wäre das Arbeitseinkommen für sich alleine jeweils gepfändet -ohne Zusammenrechnungsantrag - so wäre Arbeitseinkommen B unpfändbar.
Würdet ihr den Freibetrag auf dem P Konto gemäß § 850k IV S.2 i.V.m § 850a ZPO erhöhen?