Die Eheleute haben ein notarielles Testament errichtet, in dem sich gegenseitig als Alleinerben und die Neffen der Ehefrau als Schlusserben einsetzen.
Durch ein privatschriftliches Testament heben sie die Schlusserbeneinsetzung auf und bestimmen, dass der Überlebende frei verfügen kann.
Nach dem Tod der Ehefrau errichtet der Ehemann ein notarielles Testament, in dem er einen gemeinnützigen Verein einsetzt.
Ist ein Erbschein nötig?