Über EGVP wurde eingereicht:
Antragsschreiben und Vertretungsnachweis signiert vom Vertreter.
Grundschuldbestellung signiert vom Vertretenen.
Laut Auskunft des Notariats war der vertretene Notar auch anwesend.
Frage ist jetzt, ob der vertretene Notar selbst handeln konnte an einem Tag an dem er laut Vertretungsnachweis vertreten wird.