Vertretung Notar

  • Über EGVP wurde eingereicht:
    Antragsschreiben und Vertretungsnachweis signiert vom Vertreter.
    Grundschuldbestellung signiert vom Vertretenen.

    Laut Auskunft des Notariats war der vertretene Notar auch anwesend.

    Frage ist jetzt, ob der vertretene Notar selbst handeln konnte an einem Tag an dem er laut Vertretungsnachweis vertreten wird.

  • Er muss ja nicht den ganzen Tag vertreten worden sein. Solange der Vertreter die Amtsgeschäfte nicht übernimmt ist es der Notar der handelt. Geht auch mehrmals.

    In der Urkundenrolle sieht dass dann so aus (Beispiel: Notarassessorin Susi Sorglos ist für den 12.2.2021 als meine Vertreterin amtlich bestellt):
    Freitag, 12. Februar 2021
    Urkunden 1-5: Notar tom
    "Heute, am 12.02.2021 habe ich, Susi Sorglos, Notarassessorin aus Großstadt, die Amtsgeschäfte übernommen"
    Urkunden 6-14: Vertreterin
    "Heute, am 12.02.2021, habe ich, Notar tom, die Amtsgeschäfte übernommen."
    Urkunde 15: Notar tom.

    Wenn man will, kann man noch jeweils die Uhrzeit dazuschreiben. Bei Vertretungswechsel am gleichen Tag lasse ich das so handhaben, ansonsten (nur eine Urkundsperson pro Tag) nicht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Also ist es ok, wenn die in einem Vorgang eingereichten Dokumente unterschiedlich signiert sind.
    Bsp.:
    Das Antragsschreiben von Susi Sorglos und die Urkunde (hier die Grundschuldbestellung) von Notar tom.

    edit by Kai: Kopierten Text entfernt

    Ja, siehe: BeckOK BNotO/Frisch, 4. Ed. 1.2.2021 Rn. 8, BNotO § 44 Rn. 8)

    Ich liebe Beck-online.

    PS: toms Vorgehen könnte disziplinarrechtlich relevant sein, wenn der Zeitraum der Vertreterbestellung nicht Uhrzeit-mäßig beschränkt wurde?

    Alle Angaben ohne Gewähr.

    Einmal editiert, zuletzt von Ryker (16. März 2021 um 08:32)


  • PS: toms Vorgehen könnte disziplinarrechtlich relevant sein, wenn der Zeitraum der Vertreterbestellung nicht Uhrzeit-mäßig beschränkt wurde?


    Nein, weil der Vertreter die Amtsgeschäfte trotz Bestellung nicht übernehmen muss, die Vertretung erst beginnt, wenn der Vertreter tatsächlich übernommen hat, und der Notar die Amtsgeschäfte danach jederzeit - auch vor Ablauf der Bestellung - wieder übernehmen kann.

    Nur: wenn der Notar die Amtsgeschäfte wieder übernommen hat, ist der Vertreter raus und die Bestellung ist "verbraucht".
    Es geht also nicht folgendes: Bestellung Vertreter für einen Tag. An diesem Tag dann erst Notar, dann Übernahme durch Vertreter, dann Übernahme durch Notar (bis hierhin ist das OK), dann erneut Vertreter. Das geht nur, wenn ein "ständiger Vertreter" bestellt ist, der also jederzeit die Amtsgeschäfte übernehmen kann - wegen der offensichtlichen Missbrauchsrisiken ist das typischerweise nur bei Notaren der Fall, die auch "ständig" Vertretungen brauchen, z.B. der Präsident der Notarkammer, der ständig "offizielle" Termine hat und in der Zeit die Amtsgeschäfte nicht wahrnehmen kann.

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  • Ich liebe Beck-online.

    Gerade wenn man es liebt, sollte eine 1:1-Textübernahme nur sehr eingeschränkt erfolgen und insbesondere nicht mehr oder weniger den gesamten eigenen Beitrag ausmachen, siehe Hinweise zum Zitatrecht.

    Sonst droht Liebeskummer.


  • PS: toms Vorgehen könnte disziplinarrechtlich relevant sein, wenn der Zeitraum der Vertreterbestellung nicht Uhrzeit-mäßig beschränkt wurde?


    Nein, weil der Vertreter die Amtsgeschäfte trotz Bestellung nicht übernehmen muss, die Vertretung erst beginnt, wenn der Vertreter tatsächlich übernommen hat, und der Notar die Amtsgeschäfte danach jederzeit - auch vor Ablauf der Bestellung - wieder übernehmen kann.

    Nur: wenn der Notar die Amtsgeschäfte wieder übernommen hat, ist der Vertreter raus und die Bestellung ist "verbraucht".
    Es geht also nicht folgendes: Bestellung Vertreter für einen Tag. An diesem Tag dann erst Notar, dann Übernahme durch Vertreter, dann Übernahme durch Notar (bis hierhin ist das OK), dann erneut Vertreter. Das geht nur, wenn ein "ständiger Vertreter" bestellt ist, der also jederzeit die Amtsgeschäfte übernehmen kann - wegen der offensichtlichen Missbrauchsrisiken ist das typischerweise nur bei Notaren der Fall, die auch "ständig" Vertretungen brauchen, z.B. der Präsident der Notarkammer, der ständig "offizielle" Termine hat und in der Zeit die Amtsgeschäfte nicht wahrnehmen kann.

    Danke

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