Guten Tag
Ich hätte eine kurze Frage.
Beim Nachlassgericht hat die Kindesmutter für sich und ihre Kinder die Erbausschlagung erklärt.
Sie ist gemeinsam mit dem Kindesvater vertretungsberechtigt.
Ihr war jedoch keine aktuelle Anschrift des Vaters bekannt, sodass das Nachlassgericht zunächst Anschriften ermittelt hat. Leider kam hierbei nichts rum, da der Vater unbekannt verzogen ist.
Danach hat das Nachlassgericht mir, als Familiengericht die Akte zur weiteren Veranlassung vorgelegt.
Ich habe zunächst nochmals die Kindesmutter und das Jugendamt angefragt. Der Kindesvater hatte wohl zwischenzeitlich nochmal geheiratet und einen anderen Namen angenommen.
Leider ergab auch hier eine EMA keine weiteren Anschriften. Die Eltern des Vaters haben auch keine aktuelle Anschrift.
Die neue Frau konnte zwischenzeitlich herausgefunden werden, aber auch sie lebt schon wieder in Trennung und weiß nicht wo sich der Kindesvater aufhält.
Es dürfte ihm daher nicht bekannt sein, dass er ausschlagen muss.
Wie würdet ihr hier grundsätzlich vorgehen? Kann ich dem Kindesvater die Vermögenssorge entziehen oder wäre es nicht sinniger das Ruhen der elterlichen Sorge festzustellen da er unbekannten Aufenthalts ist?
Liebe Grüße