Hallo ins Rund,
ich sitze über einem Problem und bin mir nicht ganz sicher, wie ich es bewerten soll.
VKH wurde vor ein paar Jahren beantragt und RA X aus einer Anwalts-GmbH beigeordnet. Nach Abschluss beantragt RA X ausdrücklich für die Anwalts-GmbH die Festsetzung der Vergütung. Der Antrag wird zurückgenommen, da bemängelt wurde, dass ein Einzelanwalt beigeordnet wurde und nicht die GmbH. Eine Abtretungserklärung an die RA-GmbH wird nicht vorgelegt.
Jetzt beantragt RA X die Festsetzung der Vergütung für die nunmehr als GbR geführte Anwaltskanzlei. RA X war zugleich Geschäftsführer der RA-GmbH und gehört jetzt auch zu den Gesellschaftern der RA-GbR.
Kann ich eine Festsetzung vornehmen und auf das angegebene Konto überweisen lassen? Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich bei einer GbR den gleichen Maßstab wie für die GmbH ansetze, da hier ganz andere Haftungsfragen bzw. Regeln gelten.
Gruß Grottenolm