Hallo Ihr Lieben,
ich habe das erste mal eine Erbteilsübertragung einzutragen und bin nun beim vorbereiten über das Problem der Eintragung der gestolpert und bräuchte euren Rat.
Aktuell ist im Grundbuch noch der Erblasser vorgetragen.
Die Erben sind A,B und C.
Erbe C steigt aus der Erbengemeinschaft aus und überträgt seinen Anteil jeweils an A und B.
Im Innenverhältnis ist A Erbe zu 1/4, B zu 3/8 und C zu 3/8.
Nun überträgt Erbe C einen Anteil von 2/3 an Erbe A und einen Anteil von 1/3 an Erbe B.
A und B sind sodann nach Ausführung der Urkunde im Innenverhältnis zu gleichen Teilen am Nachlass berechtigt.
Nun zu meiner Frage:
Tage ich nun die Erbengemeinschaft bestehend aus A und B als Erbengemeinschaft ein oder muss ich jeweils noch die tatsächlichen Anteile der beiden mit eintragen? Ich bin mir nicht sicher, ob hier die Ausführungen im Schöner/Stöber Rn. 964 einschlägig sind.
Vielen Dank vorab
Eurer Nic