Hallo zusammen,
ich habe einen Schuldner, der mit seiner Verfahrensabwicklung und dem Fortgang seines Verfahrens unzufrieden ist, um es mal vorsichtig auszudrücken. Jedenfalls habe ich zur Prüfung diverser Forderungen einen SonderIV bestellt. Die angemeldeten Forderungen resultieren aus einer Haftung des Schuldner als Geschäftsführer oder Gesellschafter der parallel laufenden Unternehmensinsolvenz und wurden vom dortigen IV in meinem Verfahren angemeldet. IV aus meinem Verfahren und dem Verfahren des Unternehmens sind nicht identisch, aber aus der gleichen Kanzlei. Nachdem nun der Schuldner auf dieser Tatsache immer wieder herumreitet, hat der IV meines Verfahrens, um Druck aus der Sache zu nehmen und weil der Schuldner es selbst so beantragt hat, die Bestellung eines SonderIV für die in Rede stehenden Forderungen angeregt. Dem bin ich nachgekommen, man war sich ja im Prinzip einig, und mein Gedanke war letztlich der gleiche wie der des IV - wenn man bisschen Reibung aus dem Verfahren nehmen kann, kann es sicher nicht schaden. Es kam wie´s kommen musste - nun beschwert sich der Schuldner gegen die Bestellung des SonderIV, fühlt sich selbstredend in seinen Verschwörungstheorien bestätigt und überdies lehnt er das komplette Gericht als befangen ab. Was jetzt? Unproblematisch ist die sofortige Beschwerde gegen den SonderIV. Da würde ich nicht abhelfen und dem Richter vorlegen. Aber was mache ich mit der Befangenheit. Sie ist ja nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet, sondern gegen die gesamte Abteilung. Hatte das schon mal jemand? Wer fühlt sich jetzt zuständig?