Hi, wie werden denn solche Fälle bei Euch behandelt:
Schuldner (S), IK-Verfahren, auf Stundung eröffnet, hat eine Immobilie. Nach grober Einschätzung des IV könnte bei einem Verkauf nach Befriedigung der Grundpfandgläubiger durchaus eine freie Spitze erzielt werden. Aber das ist halt nur ungefähr, man müsste eine Begutachtung eines Sachverständigen einholen, um hier sicher zu gehen.
Frage: Wie kann man die Kosten eines Immo-Sachverständigen bezahlen? Solte die Verwertung erfolgreich sein, kein Problem, aber was ist, wenn die Begutachtung ergibt, dass das Objekt eben nicht genügend wert ist? Das Verfahren bliebe dann masselos.
Können Immo-Gutachten über die Auslagen, also Stundung, abgerechnet werden? Hieße ja für S auch, dass er am Ende recht hohe Verfahrenskosten tragen müsste. Andererseits muss ein IV ja auch aus Haftungsgründen eine sichere Bewertungsgrundlage bei Grundstücke haben.
Und: Die Grundpfandgläubiger wollen sich nicht an den Kosten beteiligen, das haben sie schon überdeutlich mitgeteilt.