Hallo zusammen,
ich habe bezüglich eines Grundbuchberichtigungsantrags Unbehagen, kann es aber nicht wirklich packen.
Notarieller Erbvertrag zwischen den Ehegatten. Gegenseitige Erbeinsetzung. Nach dem Überlebenden soll Erbe die Tochter des Ehemanns sein (= kein gemeinsames Kind).
Bei der Pflichteilsstrafklausel scheint der Notar einfach seinen Standardbaustein genommen zu haben: "Sofern einer unserer Abkömmlinge nach dem Erstversterbenden seinen Pflichtteil verlangt, soll er auch nach dem Ableben des Letztversterbenden als Erbe ausscheiden."
Zur Bindungswirkung bestimmen die Ehegatten, dass alles, bis auf die gegenseitige Erbeinsetzung, einseitig testamentarisch und jederzeit widerruflich sei.
Der Ehemann verstirbt zuerst. Die Ehefrau verfügt notariell neu und bestimmt ihre rechtliche Betreuerin als Alleinerbin.
Ich denke mein Unbehagen rührt aus der Gesamtkombination. Für mein Empfinden ist der Erbvertrag sehr unglücklich formuliert. Diese Pflichtteilsstrafklausel passt doch hinten und vorne nicht, wenn es nur einen Erblasser gibt, nach dem überhaupt der Pflichtteil geltend gemacht werden könnte. Im Ergebnis führt das doch dazu, dass die Tochter, so sie sich an den letzten Willen des Vaters gehalten hat, brav abgewartet hat, nun nach der Stiefmutter keinen Pflichtteil geltend machen kann und zum Dank zugunsten einer "Fremden" enterbt wird.
Aber letztlich das, was ihr Vater durch den Erbvertrag festgelegt bzw. ermöglicht hat, oder?
Nachtrag: die Überschrift ist natürlich falsch, sorry. Aber ihr wisst, was ich meine...