Hallo liebe Kollegen,
ich habe einen Fall, der mir etwas Bauchschmerzen und Kopfzerbrechen bereitet.
Der Betroffene lebt im Pflegeheim und kann wohl auch nicht mehr zurück in sein Haus. Das Haus soll jetzt verkauft werden.
Mich kontaktierte ein Makler und fragte an, ob eine von ihm erstellte Marktwerteinschätzung ausreichend sei oder ob ein förmliches Gutachten gefordert werde. Ich teilte ihm daraufhin mit, dass mir die Marktwerteinschätzung voraussichtlich reiche, sofern mir zusätzlich Statistiken über Besichtigungstermine und gegebenenfalls abgegebene Preisangebote vorgelegt werden können, sodass ich hinlänglich einschätzen kann, ob ein besserer Preis hätte erzielt werden können oder nicht.
Soweit so gut.
Kurz darauf meldete der gleiche Makler privates Interesse an dem Objekt an und bot einen Preis, der sich im Rahmen seiner Marktwerteinschätzung bewegt. Öffentlich angeboten wurde das Objekt bislang nicht. Eine Genehmigungsfähigkeit für „den Erstbesten“ sehe ich nicht. Fraglich ist jetzt aber, ob der Makler weiterhin als Makler in der Sache tätig sein kann oder ob er quasi als befangen abzulehnen ist. Die Betreuerin wünscht sich, dass der Makler weiter für sie tätig bleibt, da er die ganzen Vorarbeiten bereits geleistet habe und sie an einem schnellen Abschluss interessiert sei. Es sei für den Makler auch in Ordnung, wenn er das Objekt nicht kaufen könne oder das erst abschließend entschieden werden könne, nachdem feststehe, dass niemand anderes wesentlich mehr als er zahlen wolle.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass der Makler das Objekt zwar erwerben kann, aber nur, wenn er nicht derjenige ist, der die Korrespondenz und die Besichtigungen mit anderen Interessenten durchführt, da ich nicht sichergehen kann, dass er sich bei diesen Kontakten so verhält, wie er sich verhalten würde, hätte er kein eigenes Interesse.
Wie würdet ihr einen solchen Fall behandeln? Selbstverständlich muss ich erst eine abschließende Entscheidung treffen, wenn der konkrete Kaufvertrag zur Genehmigung vorliegt, jedoch halte ich es bei Immobiliengeschäften für sinnvoll den Rahmen der Genehmigungsfähigkeit vorab grob abzustecken und zu kommunizieren. Es hilft niemandem, wenn ich den Parteien jetzt Rückmeldung gebe,dass alles weiter laufen kann wie geplant, nur um am Ende zu dem Ergebnis zu kommen, dass ich in der Konstellation eine Genehmigungsfähigkeit nicht sehe.
In meinen Augen kann eine Genehmigung eines Verkaufs an diesen Makler nur in Frage kommen, wenn ein anderer Makler mit dem Verkauf beauftragt wurde und keinen besseren Preis erzielen kann. Oder wenn über den ursprünglichen Makler ein anderer Käufer gefunden wird. Oder bin ich da zu kleinlich? Ich bin für jeden Gedankenanstoß dankbar!
Viele Grüße