Im Grundbuch ist eine vollstreckbare Grundschuld für die Süd AG eingetragen. Die Süd AG wurde auf die BA AG mit dem Sitz in Österreich verschmolzen. Die BA AG hat eine Zweigliederlassung unter der Firma Süd-BA AG Niederlassung Deutschland mit dem Sitz in München errichtet. Im Grundbuch ist immer noch die Süd AG eingetragen.
Die Süd-BA AG hat jetzt beantragt, die ursprünglich auf die Süd AG lautende Vollstreckungsklausel auf die Süd-BA AG Niederlassung Deutschland umzuschreiben und hat eine Notarbescheinigung nach § 21 BNotO vorgelegt, die die vorstehenden Sachverhalte bestätigt.
Kann die Vollstreckungsklausel wie beantragt umgeschrieben werden ?