Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe hier vom Jugendamt einen Antrag auf Erlass eines Pfübs, der mir etwas Kopfzerbrechen bereitet.
Beantragt wird die Pfändung beim Arbeitgeber wegen Unterhalt - soweit, so gut.
Auf Seite 10 wird jedoch ausgeführt, dass der Schuldner vom Jobcenter Leistungen nach SGB II bekommt. Er jobbt nebenbei für 550€ und das Jobcenter würde einen Freibetrag von 200,00 € gewähren. Das Jugendamt beantragt daher den unpfändbaren Betrag auf 350€ festzusetzen, da der Selbstbehalt ja vom Geld des Jobcenters bestritten wird.
Meines Erachtens geht das so nicht. Aber wie macht man es richtig?
Müsste das Jugendamt nicht beim Jobcenter und Arbeitgeber pfänden und dann die Zusammenrechnung beantragen?