Mich würde ja interessieren, wie das ganz in der Praxis gehandhabt wird und wie es die Rechtspflegerschaft gerne hätte.
Wenn ich derzeit einen PfÜb elektronisch einreiche mache ich Scans von:
- VB
- Vollmacht
- allen Kostenbelegen (GVZ, EMA usw.) einzeln
- der PfÜb-Antrag
Ich gebe allen Dateien Dateinamen, die mit dem Datum beginnen (z.B. 20220114), so dass die Dateien chronologisch sortiert sind.
Ich signieren dann alle Dateien einzeln mit qualifizierter Signatur.
Anschließend wird über EGVP die Mail erzeugt, mit der der Antrag gestellt wird, dieser Mail werden alle Dateien als Anlage beigefügt und zum Schluss dann noch die ganze Mail qualifiziert signiert. Dann abgesandt.
Jetzt frage ich mich:
- wird es eher so gewünscht, dass alle Kostenbelege zusammen als eine Datei gescannt wird?
- ist das mit dem Datum im Dateinamen sinnvoll?
Mache ich mir evtl. zuviel Arbeit?
Hatte anfänglich die einzelnen Dateien nicht signiert, sondern nur die Mail als ganzes, das wurde aber von mehreren Gerichten abgelehnt. ("keine Containersignatur zulässig").
Ich fände es gut, wenn sich jetzt, in der Anfangszeit dieser Thematik eine Vorgehensweise herausbilden würde, der dann sicher viele Sachbearbeiter in Inkassounternehmen oder bei RAs folgen würden, wenn sie wüssten, dass es dann wenig Montierungen gibt.