Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich hätte folgende Frage:
Das Verfahren läuft seit 2018, damit ist die Verfahrensgebühr auf jeden Fall nach dem alten RVG abzurechnen.
Es wurde jedoch 2021 erstmals ein Termin anberaumt, welcher auch stattfand. Entsteht die TG dann auch nach dem alten Recht oder nach dem neuen RVG, da der Gebührentatbestand erst 2021 dazu kam? Ich finde § 60 RVG dort nicht so eindeutig.