Der Betreute, deutscher Staatsangehöriger, befindet sich in einem Pflegeheim in Deutschland. Betreuer ist sein Sohn.
Der Betreute ist an einem Grundstück in Polen beteiligt, das jetzt verkauft werden soll.
Der Betreuer hat von einem polnischen Notar die Auskunft erhalten, in Polen würde keine betreuungsgerichtliche Genehmigung zum Verkauf eines Grundstücks benötigt.
Benötigt der Betreuer zum Verkauf des polnischen Grundstücks trotzdem eine betreuungsgerichtliche Genehmigung ?