...und der IV muss zum Termin in Karlsruhe anreisen. ...
Ist das so? Er kann, wenn er will, sicher, aber "muss"?
Die allermeisten IV reisen nicht mal zu Gerichtsterminen an, bei denen sie etwas bewegen könnten, weil sie mit sachkundigen Informationen aufklären könnten. Beim BGH kann er nicht mal was bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH