Guten Morgen,
ich soll Rechtskunde an einer Schule geben.
Ich werde allerdings aus den Paragraphen zur Nebentätigkeit nicht ganz schlau.
[h=1]§ 9 NtV – Nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten:[/h]" Nicht genehmigungspflichtige Vortragstätigkeit liegt nicht vor, wenn ein Sachgebiet in Fortsetzungen einem gleich bleibenden Personenkreis vermittelt wird (Unterricht)."
Es handelt sich ja um eine AG. Der Umfang bei mir ist lediglich 5 Einzelstunden pro Klasse. Trotzdem klingt es so, als würde ich für die paar Kröten eine Genehmigung brauchen.
Meine Verwaltung weiß es selbst nicht. Hat hier jemand Erfahrungen und kann mir sagen, ob es genehmigungspflichtig oder nur anzeigepflichtig ist?
Herzlichen Dank jetzt schon!
Stempelchen