Ich tue mich gerade schwer mit einer wahrscheinlich ganz einfach zu beantwortenden Frage.
Wenn ein Betrag hinterlegt ist für eine Erbengemeinschaft, kann da ein bestimmter Teilbetrag, der angeblich einem der Erben gemäß der Erbquote zusteht, mit Zustimmung aller weiteren Erben an diesen allein ausgezahlt werden und der Rest verbleibt in der Hinterlegung?
Sein Anteil soll damit abgegolten sein.
Ich meine, dass das nicht geht, denn der in der Hinterlegung verbleibende Betrag wäre ja trotzdem dort immer noch für die gesamte Erbengemeinschaft hinterlegt. Der Erbe, an den bereits ausgezahlt wurde, wird ja nicht "weggestrichen".
Es kann doch wohl immer nur Auszahlung des gesamten Betrages erfolgen an alle Erben mit Zustimmung aller Erben.
Oder?
Ich wäre für einen kleinen Impuls dankbar.:)